Der Nachteilsausgleich und Notenschutz wurde zum Schuljahr 2016/17 neu geregelt. Alle wesentlichen Informationen dazu und weitere Hinweise zum Thema Legasthenie finden sich auf der Seite der Staatlichen Schulberatung in Bayern.
Der Anspruch auf einen Nachteilsausgleich in Form von Zeitzugabe, vergrößerte Kopien, Vorlesen der Aufgabenstellungen …, bleibt bestehen.
Der Anspruch auf Notenschutz ist weiterhin gerechtfertigt, dieser wird aber nicht mehr automatisch gewährt. Infos hierzu unter